Häufige Fragen zur Zustimmung
Warum muss ich der Volksbank Neckartal eG meine Zustimmung geben?
Aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 benötigen wir Ihre aktive Zustimmung zu unseren AGB & Sonderbedingungen sowie unserem Preis- & Leistungsverzeichnis, um unsere Geschäftsbeziehung weiter aufrecht erhalten zu können.
Bis wann muss ich zustimmen?
Wir benötigen Ihre Zustimmung zeitnah, jedoch bis spätestens 30.04.2023.
Wie kann ich Zustimmen?
So stimmen Sie mit wenigen Klicks zu:
- Geben Sie oben auf dieser Seite Ihre NeckartalID ein und folgen Sie den weiteren Schritten.
- Laden Sie sich die geänderten Vertragsbedingungen herunter und stimmen Sie diesen zu.
Falls Sie bei der Einrichtung Hilfe benötigen, kommen Sie gerne mit Ihrem Anschreiben in eine unserer Filialen, die Kolleginnen und Kollegen vor Ort helfen Ihnen gerne weiter.
- Geben Sie oben auf dieser Seite Ihre NeckartalID ein und folgen Sie den weiteren Schritten.
Wenn ich jetzt zustimme, ab wann gelten die neuen Preise für mein Girokonto?
Die Preisanpassungen, die neuen Vertragsbedingungen sowie die angepassten Kontomodelle gelten ab dem 01.05.2023.
Was ändert sich durch meine Zustimmung an meiner girocard?
Das Maestro Zahlungssystem wird eingestellt. Bankkarten mit dem Maestro Symbol sind daher nach Ablauf des Gültigkeitsdatums in Zukunft nicht mehr nutzbar. Darum werden alle Bankkarten unserer Kunden zum Ablaufdatum gegen eine neue girocard „Debit Mastercard“ ausgetauscht. Für Sie entstehen keine Nachteile.
Im Gegenteil, mit Ihrer neuen girocard „Debit Mastercard“ können Sie in Zukunft auch im Internet und an viel mehr Akzeptanzstellen im Ausland bezahlen.
Kann ich die Zustimmung für mein Gemeinschaftskonto alleine erteilen?
Ja, wenn Sie Mitkontoinhaber eines Gemeinschaftskontos sind, reicht uns für dieses Konto die Zustimmung eines Kontoinhabers. Hierzu erhalten Sie per Post Ihre NeckartalID, mit der Sie ganz bequem online einwilligen können.
Wie erteile ich die Zustimmung für das Konto meines minderjährigen Kindes?
Die Zustimmung für Ihr minderjähriges Kind erteilen Sie automatisch, indem Sie uns die Zustimmung für Ihr eigenes Konto geben. Sie erhalten keine separate NeckartalID. Wenn Sie selbst kein Konto bei uns haben, erhalten Sie eine NeckartalID für die Bankverbindung Ihres Kindes.
Kann auch ein Bevollmächtigter eines Kontos die Zustimmung erteilen?
Nein, das ist leider nicht möglich. Aus rechtlichen Gründen muss immer der Kontoinhaber (oder sein gesetzlicher Vertreter) selbst zustimmen. Sollte aus gesundheitlichen Gründen im Einzelfall keine Zustimmung durch den Kontoinhaber möglich sein, sprechen Sie bitte Ihre Beraterin bzw. Ihren Berater an.
Was passiert wenn ich nicht zustimme?
Eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Um unser Vertragsverhältnis weiterführen zu können, brauchen wir eine aktualisierte Vertragsgrundlage. Ohne diese Zustimmung kann die Bankverbindung nicht aufrechterhalten werden.